Zum 01.05. oder 06.2025 wird das neue RVG in Kraft treten. Anlass ist das KostBRÄG 2025. Dies ändert vor
allem auch die anwaltlichen Gebühren.
Im Seminar werden alle für Anwälte/innen relevanten Änderungen des Vergütungsrechts anhand ausführlicher
Berechnungsbeispiele erläutert.
- Lineare Anhebung
- Prozesskostenhilfe: Erhöhung der Wertstufen und „Verlängerung“ der Tabelle
- Anrechnung: mehrere Gebühren – Deckelung der Anrechnung (§ 15a Abs. 2 RVG)
- Betragsrahmengebühren: Anrechnungshöchstbeträge des RVG
- Terminsgebühr: Gleichsetzung der Erörterungspflicht mit der Verhandlungspflicht
- Bußgeldsachen: Anpassung der Stufengrenzen für die Gebühren Nr. 5101 und Nr. 5103 VV RVG in
Bußgeldsachen - Familiensachen: Erhöhung der Verfahrenswerte für Kindschaftssachen, Abstammungssachen,
Ehewohnungssachen und Gewaltschutzsachen - Übergangsrecht
- Aktuelle Entwicklungen
- Ihre Fragen?